Whistleblowing / Hinweisgeberschutz
Eine wichtige Säule unserer Unternehmen ist das Bekenntnis zur guten Unternehmensführung. Hierzu gehört, dass in allen unseren Unternehmen internationale, europäische und nationale Gesetze und verbindliche Standards eingehalten werden zur Sicherstellung von
- Fairen Arbeitsbedingungen
- Fairer Zusammenarbeit mit Lieferanten
- Förderung einer ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsweise
Wir unterbinden alle Formen von
- Verstößen gegen internationale Arbeitsnormen
- Bestechung, Korruption und Geldwäsche
- Verstößen gegen Umweltgesetzgebungen
Dieses Bekenntnis bezieht sich sowohl auf unsere eigenen Unternehmen als auch auf unsere Geschäftspartner in den vorgelagerten Lieferketten.
Zur Umsetzung dieses Bekenntnisses bauen wir in unseren Unternehmen je nach Risikobewertung sukzessive entsprechende Managementprozesse auf, insbesondere auch im Bereich der vorgelagerten Lieferketten. Einschlägige nationale und europäische Gesetze versuchen wir bestmöglich umzusetzen, auch wenn wir ihnen formal nicht oder noch nicht unterliegen.
Meldevorgang
Sollten Sie Kenntnis über Verstöße gegen die gute Unternehmensführung haben, bitten wir Sie, diese über unseren dafür eingerichteten Meldekanal bekannt zu geben:
Mit diesem Hinweisgeber- und Beschwerdesystem wollen wir sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen, Umweltschutzverstöße, Wirtschaftskriminalität sowie jegliche andere unethischen und illegalen Vorkommnisse anonym an uns herangetragen werden können. Ihr Hinweis kann dazu beitragen, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, zu unterbinden und Schaden von allen Beteiligten abzuwenden.