Whistleblowing / Hinweis­geberschutz

Eine wichtige Säule unserer Unternehmen ist das Bekenntnis zur guten Unternehmensführung. Hierzu gehört, dass in allen unseren Unternehmen internationale, europäische und nationale Gesetze und verbindliche Standards eingehalten werden zur Sicherstellung von

Wir unterbinden alle Formen von

Dieses Bekenntnis bezieht sich sowohl auf unsere eigenen Unternehmen als auch auf unsere Geschäftspartner in den vorgelagerten Lieferketten.

Zur Umsetzung dieses Bekenntnisses bauen wir in unseren Unternehmen je nach Risikobewertung sukzessive entsprechende Management­prozesse auf, insbesondere auch im Bereich der vorgelagerten Lieferketten. Einschlägige nationale und europäische Gesetze versuchen wir bestmöglich umzusetzen, auch wenn wir ihnen formal nicht oder noch nicht unterliegen.

Meldevorgang

Sollten Sie Kenntnis über Verstöße gegen die gute Unternehmensführung haben, bitten wir Sie, diese über unseren dafür eingerichteten Meldekanal bekannt zu geben:

Mit diesem Hinweisgeber- und Beschwerdesystem wollen wir sicherstellen, dass Menschenrechts­verletzungen, Umweltschutz­verstöße, Wirtschafts­kriminalität sowie jegliche andere unethischen und illegalen Vorkommnisse anonym an uns herangetragen werden können. Ihr Hinweis kann dazu beitragen, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, zu unterbinden und Schaden von allen Beteiligten abzuwenden.